ZEUDEN - Auch im Treuenbrietzener Ortsteil Lobbese wittern potenzielle Betreiber von Windkraftanlagen das große Geschäft. Zumindest versuchen Vertreter verschiedener Unternehmen derzeit, sich möglichst viele landwirtschaftliche Flächen privater Grundeigentümer zu sichern.
Das verunsichert Bewohner, die den Aufbau weiterer Windräder in der Nähe ihrer drei Dörfer fürchten. Zwischen Marzahna und Zeuden stehen bereits fünf Anlagen. Bei Feldheim arbeitet ein Windpark mit heute 43 Anlagen. In der Sitzung des Ortsbeirates am Mittwochabend in Zeuden forderten einige Bürger konkrete Informationen zu Vorhaben der Stadt Treuenbrietzen sowie denen potenzieller Investoren ein.
Die konnte auch Treuenbrietzens Bürgermeister nicht liefern. „Ich kann Landbesitzern nur raten, nicht voreilig Verträge abzuschließen“, sagte Michael Knape (FDP).
Die Stadt lässt derzeit von einem Ingenieurbüro einen sogenannten Teilflächennutzungsplan „Wind“ erarbeiten. Er soll Flächen ausweisen, auf denen sich die Stadt weitere Windkraftanlagen vorstellen könnte. Alle anderen würden hingegen ausgeschlossen. „Dafür müssen wir juristisch belastbare Gründe anführen“, so Knape. „Eine Verhinderungsplanung ist nicht zulässig.“ Die Ergänzung zum Flächennutzungsplan soll im Sommer stehen. Dem sich anschließenden Beteiligungsverfahren könne er nicht vorgreifen, sagte Knape in Zeuden. Denn erst nach Abwägung aller Belange wie zu Abstandsflächen, Lärmimmissionen sowie zu Natur- und Tierschutz werde klar sein, wo es im Stadtgebiet Möglichkeiten gäbe, Anlagen zu errichten. Doch zeichne sich ab, dass „einige weiße Flächen ohne Verhinderungsgründe bleiben“, so Knape.
Kein Geheimnis ist es, dass bei Feldheim eine Erweiterung des Windparks erwogen wird und städtische Wälder in die Untersuchungen zu Eignungsflächen einbezogen werden.
Knape riet Bürgern, ihre Bedenken im Beteiligungsverfahren zum Flächenutzungsplan geltend zu machen.
Dazu sei ein fachkundiger Auftritt nötig, bekräftigte der CDU-Stadtverordnete Otto-Wilhelm Pöppelmeier aus Erfahrungen im Kampf gegen eine Schweinemastanlage in Niebel.
Seitdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im September 2010 die von der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming im Teilplan „Wind“ erfolgte Ausweisung von Vorranggebieten gekippt hatte, können Anlagen laut Baugesetz als privilegierte Vorhaben auf Flächen wachsen, für die es keine Ausschlusskriterien gibt. (Von Thomas Wachs)
Weitere Flächen für Windräder gesucht
Der Teilplan Wind des von der Regionalen Planungsgemeinschaft aufgestellten – und im September 2010 vom Oberverwaltungsgericht gekippten – Regionalplanes wies 13 Eignungsgebiete – so bei Feldheim, Deutsch Bork und Niemegk – aus. Sie umfassten 7700 Hektar.
Nach Landesvorgaben sollen bis zum Jahr 2020 in Brandenburg bis zu 20 Prozent der Primärenergie aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden.
Für dieses Ziel müssen weitere Eignungsgebiete erschlossen werden. Auch Wald und bestimmte Schutzgebiete sind als Suchräume nunmehr möglich geworden.
Die neuen Gebiete sollen im Regionalplan 2020 ausgewiesen werden, der momentan von der Planungsgemeinschaft in Teltow erarbeitet wird.
Thomas Wachs