Höchst chaotisch geht es bei der Festlegung der Flugrouten des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld zu. Da versucht jeder einen Vorteil für sich zu gewinnen. Andere wiederum verschlafen regelrecht den Zeitpunkt, zu intervenieren.
Im Planfeststellungverfahren war man ausschliesslich von einem Ost-West-Flugbetrieb ausgegangen. So wurde auch der Flughafen genehmigt. Ausgeschlossen war dabei von anfang an die Festlegung der Flugrouten. Das aber spielte zuächst keine nennenswerte Rolle, mit der Folge, dass sich niemand um die Auswirkungen von Flugrouten für die Umgebung des Flughafens kümmerte. Auch Treuenbrietzen sah bis dahin keine Veranlassung, sich in eine Diskussion um die Flugroutenfestlegung zu begeben, war doch Treuenbrietzen weit entfernt. Erst als sich am Ende der Bauphase der Bürgerprotest mehrte, sah man sich gemüßigt, alterntive Vorschläge zu entwickeln. Dabei gab es tlw. abenteuerliche Aussagen, die betroffenen Kommunen widersprachen sich in der Fluglärmkommission gegenseitig, jedenfalls ein solidarisches Verhalten war nicht erkennbar. Ebenso wenig war wegen der Nichtbetroffenheit Treuenbrietzen in der Fluglärmkommission vertreten. So kam was kommen musste. niemand unter den in der Fluglärmkommission vertretenen Kommunen wollte ein Überfliegens seiner Gemeinde zulassen. Was dabei herauskam, müssen wir Bürger jetzt in Treuenbrietzen ausbaden.
Von der Deutschen Flugsicherung GmbH wurde der Fluglärmkommission für die An- und Abflüge der Südbahn des Flughafens zweimal mit jeweils 15 Grad von der Ost-West-Achse in Richtung Südsüdwest bzw. in Südsüdost abzuweichen. Damit würde Berlin sowie Potsdam so gut wie überhaupt nicht überflogen, die südlich Berlins gelegenen Städte wie Stahnsdorf, Kleinmachnow, Teltow nur noch mit geringen Flügen belastet. Dafür aber sollen jetzt die Flugbewegungen der Südbahn überwiegend über Treuenbrietzen und Bad Belzig geführt werden. Und als Bonbon obendrauf soll entgegen neuesten Erkenntnissen nur noch auf einer statt auf mehreren Ebenen die Flugroute geführt werden. Gemeint ist hier der sog. Luftstrukturraum C, in dem unter 1.000 m geflogen wird. Dieser Luftstrukturraum erstreckt sich von der Mitte der Südbahn bis in die Höhe Niemegk/Bad Belzig. In diesem 70 km langen Raum werden sich die Flugzeuge unter 1.000 m bewegen.
Was kann man noch dagegen tun? Der Flugbetrieb soll am 3.6.2012 eröffnet werden. Bis dahin muss alles geklärt sein, auch vor den Gerichten. Die Fluglärmkommission ist bereits hinsichtlich der Anflüge beteiligt worden und hat diesen Teil abgeschlossen. Die für die Planung zuständige Deutsche Flugsicherung GmbH hat ihrerseits inzwischen alle Unterlagen beim Bundesaufsichtsamt für Luftfahrt zur Genehmigung eingereicht. Dieses BAL muss nun die Abwägung der öffentlichen Belange mit den privaten Belangen vornehmen, was derzeitig geschieht. Das Ergebnis muss das BAL mit dem Umweltbundesamt einvernehmlich abstimmen. Das UBA wird dabei den Immissionsschutz berücksichtigt haben wollen. Genau an dieser Stelle müssen die Betroffenen ansetzen und ihre Bedenken schleunigst dem UBA in Dessau mitteilen. Das BAL hat die Stellungnahme des UBA zu berücksichtigen. Anschliessend wird das BAL eine Rechtsverordnung unter Beteiligung des Bundesjustizministeriums erlassen. Bevor also das Bundesjustizministerium eingeschaltet wird, besteht die letzte möglichkeit ggfls. auch mit Hilfe der Gerichte eine Änderung der Flugroutenplanung zu erzielen.
Das alles wird jetzt sehr schnell gehen, bereits Anfang Januar soll die Rechtsverordnung erlassen werden. Zuvor müssen wir alle Register ziehen, um eine Änderung zu erreichen.
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